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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
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Nummer 1 / Januar 1998


1997 - Europäisches Jahr gegen Rassismus

In Deutschland eine Farce !

von Reinhard Hildebrandt (Landessprecher)

Kaum ein Tag vergeht, ohne daß in Deutschland rassistische Überfälle und rechtsextremistische Gewalttaten stattfinden. Flüchtlinge und AsylbewerberInnen werden menschenverachtend als "Schüblinge" diskriminiert. Die Vollzugspraxis und die Dauer der Abschiebungshaft in Deutschland sind verfassungswidrig und inhuman. Seit der Änderung des Asylrechtes am 1. Juli 1993 haben sich bereits 14 Menschen in der Abschiebungshaft das Leben genommen. An der deutschpolnischen Grenze starben seit der defacto-abschaffung des Rechts auf Asyl in der BRD 57 Menschen.

Daß 1997 das "Europäische Jahr gegen Rassismus" ist, hat wohl kaum jemand gemerkt. Weshalb auch? Während des "Europäischen Jahres gegen Rassismus" hat die Bundesregierung den hier lebenden AusländerInnen mehrfach deutlich zu erkennen gegeben, daß sie nur als - eigentlich unerwünschte - "Gäste" betrachtet werden. Bundeskanzler Kohl hat sein Nein zu doppelten Staatsbürgerschaften für in Deutschland geborenen Ausländerkindern erstmals mit der Zahl der hier lebenden Türken begründet. Statt drei Millionen Türken k"nnten künftig vier bis sechs Millionen in Deutschland leben, schürt Kohl die Ängste. Dabei leben die meisten von ihnen inzwischen seit 15 oder 20 Jahren in der BRD, ihre Kinder sind hier aufgewachsen oder geboren, schwätzed, etwa in Stuttgart, schwäbisch wie die Einheimischen, sind als Lehrlinge gleichgestellt, als Staatsbürger nicht.

Staatsbürgerschaft nach Blutrecht

Denn die entsprechende Gesetzgebung orientiert sich bis heute an einem "völkischen", d. h. rassistischen Begriff des Staatsvolks, nicht an dem politischrepublikanischen der Nachbarstaaten. Nach Artikel 116 GG gilt als Mensch deutscher "Volkszugehörigkeit jeder, dessen Vorfahren irgendwann einmal, und sei es vor Jahrhunderten, aus Deutschland ausgewandert sind, der folglich "deutsches Blut in seinen Adern" hat; und mag er auch kaum ein Wort Deutsch sprechen, erhält er als Aussiedler sofort die deutsche Staatsbürgerschaft. Umgekehrt erlaubt es dieses "ius sanguinis" (Blutrecht), im Gegensatz zum "ius solis" (Territorialrecht), auch Menschen, die seit Jahrzehnten hier leben, arbeiten, ihre Steuern bezahlen, die deutsche Staatsangehörigkeit vorzuenthalten. Seinen Vorläufer hat dieses rassistische Prinzip in einem Gesetz von 1842, das dazu diente, den Juden die gleichen Bürgerrechte zu verwehren. Das im Kern bis heute gültige Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 knüpfte daran an, und die Nazis verschärften es noch: Nach den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 "zur Reinhaltung deutschen Blutes" konnten Juden, selbst wenn ihre Vorfahren seit Jahrhunderten in Deutschland lebten, keine Reichsbürger sein; dazu bedurfte es des "Ariernachweises"!

Der wird heute nicht mehr verlangt. Doch rassistisch und zugleich vorbürgerlich-obrigkeitsstaatlich das "neue" Ausländergesetz und die dazugehörige Einbürgerungspraxis. Die CDU/ÄCSU blockiert eine mögliche Änderung des Staatsbürgerschaftsrechtes. Die Ideologie der Volksgemeinschaft hat neue Konjunktur: in diesem unserem Lande hält die CDU/CSU das deutsche Volks rein. Beifall erhalten sie von der faschistischen Presse. In der "Jungen Freiheit" Nr. 46/97 hetzen die Redakteure Thorsten Thaler und Dieter Stein gegen die doppelte Staatsbürgerschaft.

Ausnahmen für Kriegsverbrecher

Doch keine Regel ohne Ausnahmen. Unser Kamerad Peter Gingold berichtet von einem Skandal aus der Adenauer-Zeit: Elf holländische Freiwillige der SS, die wegen Teilnahme an Kriegsverbrechen in den Niederlanden zum Tode verureilt worden waren, wurden zu lebenslanger Haft begnadigt und saßen im Zuchthaus Breda ein. In den 50er Jahren gelang ihnen die Flucht in die BRD. Die holländische Regierung verlangte ihre Auslieferung. Um dem nicht nachkomen zu müssen, erhielten sie von den deutschen Behörden die deutsche Staatsbürgerschaft.

Ein anderes Beispiel: Heute wird die doppelte Staatsbürgerschaft, die Türken verwehrt wird, den Polen gegeben. In Oberschlesien beitzen Hunderttausende der Einwohner neben dem polnischen Paß auch einen deutschen Paß. Nach polnischem und deutschen Recht gibt es keine Vereinbarung über die doppelte Staatsangehörigkeit zwischen beiden Staaten, nach polnischem Recht ist diese doppelte Staatsangehörigkeit nicht erlaubt. Dennoch stellt die Bundesrepublik Deutschland deutsche Pässe aus. Diese Art, mit dem Staatsbürgerschaftsrecht umzugehen, erinnert stark an die Politik, die NaziDeutschland, mit Deutschsprachigen in osteuropäischen Ländern betrieb.

Vom Recht auf Asyl zur Flüchtlingsschikane

Bundesinnenminister Kanther (CDU), bezeichnenderweise Koordinator des "Europäischen Jahres gegen Rassismus" in der BRD führte 1997 die Visumspflicht und Aufenthaltserlaubnis für Kinder hier lebender Migrantinnen und Migranten ein, die aus Ländern außerhalb der EU kommen. 1997 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz weiter verschärft. Innenminister Kanther mißbrauchte den 9. November, den 49. Jahrestag der Reichspogromnacht, für nationalistische Hetze. Wie zum Hohn äußerte er gerade an diesem Tag seine flüchtlingsfeindliche Haltung in einer Tageszeitung. Kanther appellierte an alle Bundesländer, an abgelehnte Asylbewerber Sozialleistungen nur noch in Form von Sachleistungen zu erstatten. Flüchtlinge ohne Papiere sollten - wenn es nach ihm geht - nur noch in Sammelunterkünften untergebracht werden. Diese Forderungen seitens des Innenministers sind gerade an diesem Gedenktag eine Botschaft an alle nationalistischen und rassistischen Kreise in der Bundesrepublik. 1997 wurden das Ausländergesetz und das Asylverfahrensgesetz weiter verschärft. Neuerdings sind die Arbeitsämter per Erlaß angewiesen, Flüchtlingen, die nach dem Stichtag 15. 07. 1997 eingereist sind, keine Arbeitserlaubnis mehr zu erteilen. So werden noch mehr geflohene Menschen gedemütigt.

Abschiebehaft

Alltag in Deutschland: Abschiebungshaft. Abschiebungshaft ist die niederträchtigste Haftart. Wer in Untersuchungs- und Strafhaft sitzt, kennt zumeist den Grund und akzeptiert ihn - vielleicht nicht für sich selbst, aber zumeist allgemein als mögliche Reaktion der Gesellschaft auf ein Delikt. Er akzeptiert die Strafe als Sühne, empfindet sie als Rache oder wehrt sich vielleicht emotional gegen die Ungerechtigkeit. Er kennt das Ende der Strafe in Jahren, Monaten und Tagen oder hat, wenn er noch in Untersuchungshaft sitzt, zumindest die konkrtete Perspektive der anstehenden Hauptverhandlung.

Anders der Abschiebehäftling. Er ist nur deshalb in Deutschland inhaftiert, damit man ihn außer Landes bringen kann und er sitzt deswegen auf unbestimmte, lediglich auf 18 Monate Höchstdauer begrenzte Zeit.

Den meisten Abschiebehäftlingen ist nicht klar, warum sie im Gefängnis sitzen. Bereits das vorausgegangene komplizierte asyl und ausländerrechtliche Verfahren haben sie häufig nicht durchschaut. Die Inhaftierung verstößt gegen ihr Gerechtigkeitsgefühl: Sie können nicht verstehen, daß sie inhaftiert werden, ohne daß sie eine Straftat begangen haben. Die so empfundene Sinnlosigkeit der Haft, ihre unbestimmte Dauer und die Angst davor, daß an ihrem Ende möglicherweise die Abschiebung in ein gefährliches Herkunftsland oder ein unbekanntes Drittland stehen, machen die Inhaftierung schwer erträglich. Langeweile, Angst, Depressionen, Ungeduld und Verzweiflung, Aggressionen, Nervenzusammenbrüche, Selbstmordversuche: Das ist die Realität des Lebens in der Abschiebungshaft.

Die zunehmende Inhaftierung von Flüchtlingen in den verschiedenen Stadien ihres Asylverfahrens ist nicht nur in Deutschland ein Problem. Der europäische Flüchtlingsrat (European Council on Refugees and Exiles -ECRE) hat darauf hingewiesen, daß Haft in den verschiedensten Formen europaweit zunimmt. Asylbwerber werden bei der Ankunft in den Transitzonen inhaftiert und dort zum Teil auch nach rechtskräftiger Entscheidung noch lange festgehaltren. In manchen Ländern werden Asylsuchende noch während des laufenden Verfahrens in Haft genommen. In vielen Ländern werden Flüchtlinge ohne zureichende Prüfung der Haftgründe nach negativer Asylentscheidung inhaftiert. (nach einem Informationsblatt von PRO ASYL, Januar 1997.)

Mangel an Unrechtsbewußtsein

Das gemeinsame Europa schottet sich mit neuen Mauern gegen Menschen in Not ab. Diese Politik wäre nicht durchsetzungsfähig, wenn es nicht einen elementaren Mangel an Unrechtsbewußtsein, Zivilcourage und Solidarität in unserer Gesellschaft gäbe.

Die Abschiebe und Abschiebungspraxis in Deutschland bekämpft nicht die Fluchtursachen, sondern die Opfer. Diese Politik verstärkt gerade die rassistischen und rechtsextremen Kräfte. Die Wiederherstellung eines humanen Asylrechts, das diesen Namen auch verdient, ist eine Verpflichtung für die Bundesrepublik, sowohl wegen ihrer historischen als auch wegen der aktuellen Verantwortung bei der Entstehung der Fluchtursachen auf der Welt.

Heftigen Wirbel in den Massenmedien gab es, als Günter Grass in seiner Laudatio auf den türkischen Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels, Yasar Kemal, direkt die menschenverachtende Abschiebepraxis angriff, gleiche staatsbürgerliche Rechte für die Millionen Türken und Kurden in unserem Land forderte und scharf die Waffenlieferungen an die Türkei verurteilte, die damit einen Vernichtungskrieg gegen das kurdische Volk führt. Günter Grass sagte in seiner Rede in der Frankfurter Paulskirche:

"Spricht nicht der in Deutschland latente Fremdenhaß, bürokratisch verklausuliert, aus der Abschiebepraxis des gegenwärtigen Innenministers, dessen Härte bei rechtsradikalen Schlägerkolonnen ihr Echo findet? Über viertausend Flüchtlinge, aus der Türkei, Algerien, Nigeria, denen nichts kriminelles nachgewiesen werden kann, sitzen in Abschiebelagern hinter Schloß und Riegel, Schüblinge werden sie auf neudeutsch genannt. - Es ist wohl so, daß wir alle untätige Zeugen einer abermaligen, diesmal demokratisch abgesicherten Barbarei sind. ...Ich schäme mich meines zum bloßen Wirtschaftsstandort verkommenen Landes, dessen Regierung todbringenden Handel zuläßt und zudem den verfolgten Kurden das Recht auf Asyl verweigert."

Da sagte einer einfach die Wahrheit, und nun bellen sie, die getroffenen Hunde. CDU-Generalsekretär Hintze, Kanzler-Claqueur, schaffte es, sich auf seiner eigenen Schleimspur rechts zu überholen, er verkündete voller Machtarroganz den Ausschluß des Schriftstellers Günter Grass "aus dem Kreise ernst zu nehmender Literaten", er sprach von einem "intellektuellen Tiefstand". Kohl kritisierte Grass: "Da hat sich einer gewaltig aufgeblasen". Führende Massenmedien beteiligten sich an der Hetze der Regierenden. Unser Kamerad Peter Gingold aus Frankfurt am Main schrieb in einem Leserbrief: "Die Schmähung gegen Grass ist eine Schande für das Land." und weiter: "Es erinnert mich an ähnliches aus den 60er Jahren: Schriftsteller wie Heinrich B"ll, Bernt Engelmann und viele andere, darunter auch Günter Grass, hatten sich mutig und kritisch in die Politik eingemischt. Der damalige Bundeskanzler Ludwig Erhard nannte sie 'Pinscher'. Auch erinnere ich mich, daß Franz Josef Strauß sie als 'Ratten und Schmeißfliegen' bezeichnete. Auch an den Vergleich Bert Brechts mit Horst Wessel durch den damaligen Außenminister Heinrich von Brentano muß erinnert werden. Offenbar ist es doch so, daß Regierungsverantwortliche in dieser ungebrochenen Kontinuität stehen. Es ist eine Schande für unser Land." (FR 28.10.1997)

Wir brauchen eine andere Politik!

Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der registrierten fremdenfeindlichen Straftaten von 880 auf 985 im ersten Halbjahr 1997. Für antisemitische Straftaten verzeichnete das BKA einen Anstieg von 380 auf 414. In der Gemeinde Gollwitz weigerten sich die Bürger, osteuropäische jüdische Flüchtlinge aufzunehmen. In Pforzheim wurde Anfang November der jüdische Friedhof mit Hakenkreuzen geschändet.

Völlig zu Recht bezeichnen antirassistische und Menschenrechtsorganisationen dieses "Antirassissmus"-Jahr als Farce. In seiner Rede am 12. November mahnte Bundespräsident Roman Herzog die hier lebenden Nicht-Deutschen zur Integration an. Es sei nicht hinnehmbar, daß MigrantInnen "kein definiertes und vernehmliches Verhältnis zu dem Staat entwickel, in dem sie leben". Kein Wort verlor er aber zur Frage des Staatsbürgerschaftsrechtes. Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft schützen die Zugewanderten sicherlich nicht vor rassistischen Gewalttaten. Aber sie erleichtern es ihnen, sich dagegen zu wehren. Dafür einzutreten, ist daher ein notwendiger Beitrag im Kampf gegen Rassismus, Neofaschismus und Nationalismus.

Viele Initiativen setzen ermutigende Zeichen, z.B. die Kampagne "Kein Mensch ist illegal", die dazu aufruft, MigrantInnen bei der Ein- oder Weiterreise zu unterstützen. Oder die multimediale Ausstellung "Labyrinth Fluchtweg", die in einem Großraumsattelzug im November in Stuttgart und Ludwigsburg Schulklassen und Bürgern gezeigt wird. In Waldkirch und Emmendingen gab es eine Veranstaltungsreihe "Gemeinsam gegen die neue Rechte", die von verschiedenen Organisationen der Region, natürlich auch von der VVN-BdA getragen wurde. Die FNDIRP organisierte in Pau (Südfrankreich) ein deutsch-französischen Kolloquium gegen Rassismus in Europa, von der VVN-BdA nahmen wir mit einer Delegation daran teil. Jüngstes Beispiel war das Fest des türkischen Freundschafts- und Solidaritätsvereins am 29. November auf dem Stuttgarter Killesberg mit dem schönen Motto: "Gemeinsam leben, Zusammenarbeit. Gemeinsam gegen Rassismus. Für Solidarität und Völkerverständigung".

Das sind alles Schritte für ein gleichberechtigtes und solidarisches Leben. Unsere Organisation, die VVN Bund der Antifaschisten, wird dazu auf allen Ebenen unserer Tätigkeit einen Beitrag leisten. Wir wissen, daß dies nicht ausreicht. Um die gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland zu ändern, ist eine andere Politik notwendig.

Aus der Rostocker Erklärung 1997
"Gemeinsam gegen Rassismus! Gleiche Rechte für alle!"

"Fünf Jahre nach den rassistischen Überfällen ... in RostockLichtenhagen müssen wir feststellen, daß ... konservative Politiker sozialen Neid schüren und so den Nährboden des Rassismus bereiten. Wir wollen und werden diese Entwicklung nicht hinnehmen. Durch Abschottung und Abschreckung, durch Hetze und Intoleranz wird keines der Probleme, die nicht nur Immigrantinnen und Immigranten und Flüchtlinge betreffen, gelöst werden. Im Gegenteil, sie stärken den ohnehin fruchtbaren Nährboden für Rassismus und Rechtsextremismus.

Wir wehren uns auch gegen die Versuche der konservativen Kräfte, die Opfer zu Schuldigen zu machen und die Gewalttaten zu Einzeltaten oder zu Ausrutschern frustierter Jugendlicher zu erklären. ... Wir rufen alle Menschen, die mit der Entwicklung in Deutschland nicht einverstanden sind, dazu auf, auch ihren Beitrag zu leisten und immer und überall dort, wo Menschen diskriminiert werden, dagegen aufzutreten. 'Menschenwürde ist unantastbar, Menschenrechte sind unteilbar' muß praktiziertes Lebensprinzip sein."

Ein Beispiel für viele
Im Morgengrauen fing der Alptraum an.

Die Abschiebung der jungen kurdischen Schülerin Fena Neshe Özmen aus Heidelberg erregte bundesweiten Protest. Es gibt viele ähnliche Fälle, die nicht so bekannt wurden.

Zamira N. und ihre beiden drei und sieben Jahre alten Mädchen schliefen noch, als es viertel vor fünf klopfte. Die Herren, die im Morgengrauen Einlaß begehrten, hatten nichts Gutes im Sinn. Sie solle, so wurde ihr barsch beschieden, ihre Siebensachen pakken, die Kinder wecken und sich anziehen dann ginge es ab nach Albanien. Die junge Frau reagierte fassungslos. Da ihr Mann nicht zu Hause war, rief sie ihren Bruder an. Derweil wurde ihr unmißverständlich klar gemacht, daß sie nur einen Koffer packen dürfe. Und daß sie, wenn sie nicht spure, eben im Nachthemd ins Flugzeug gesetzt werde. Als der Bruder ihr in aller Eile Geld zusteckte, knöpften ihr die Männer, die für sie nicht erkennbar zur Ausländerbehörde oder zur Polizei gehörten, 5000 Mark ab. Für die Tickets, wie es hieß.

Drei Stunden nach dem überfallartigen Rausschmiß saß Zamira N. samt Töchtern im Flugzeug. Als ihr Mann, der Journalist Alfred N., später zu Hause anrief, berichtete ihm sein Schwager von dem Vorfall. "Das ist ein Alptraum", sagt N. "So etwas gibt es doch sonst nur in Actionfilmen." Die Sprecherin der Bürgerinitiative "Wir Ausländer", mit Familie N. seit langem bekannt, reagierte entsetzt: "Das ist ja fast wie im Dritten Reich!"

(nach Frankfurter Rundschau, 22. 10. 1997)


Reinhard Hildebrandt



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