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Nummer 3 / Juli 2000

Bewegung bei Berufsverboten:

Im Prinzip bleibt alles gleich

von Dieter Lachenmaier

Gemeinsam mit Bayern teilt das Bundesland Baden-Württemberg den traurigen Rekord, bis heute an den Berufsverboten für linke Demokraten festzuhalten. Seit 1972 gilt hierzulande, daß keiner in den Staatsdienst darf, der bei den den Regierenden "Zweifel" daran weckt, "jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten". Obwohl die in den 70er und 80er Jahren gerade in Baden-Württemberg besonders scharf durchgezogene Praxis der Berufsverbote in den letzten Jahren nach und nach nicht mehr angewendet wurde, gelten die entsprechenden Verfügungen noch heute. Selbst nachdem der europäische Gerichtshof 1995 die Berufsverbote für eindeutig rechtswidrig erklärt hat, warten die damals Betroffenen Opfer noch heute auf eine Konsequenz aus diesem Urteil. Für den baden-württembergischen Innenminister Schäuble, war dieses Urteil eine Einzelfallentscheidung, die keinerlei Anlaß zur Žnderung der bisherigen Haltung der Landesregierung gibt. Tatsächlich wurde bundesweit niemand aufgrund des europäischen Urteils wieder eingestellt.
Seit Dezember 99 lag dem Landtag nun ein Antrag aus den Fraktionen der Grünen und der SPD vor, alle vom Berufsverbot Betroffenen wieder einzustellen. Auch die VVN-BdA hatte auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz im Februar die Einstellung und Entschädigung aller Betroffenen gefordert.
Nachdem in den letzten Monaten auch die FDP signalisiert hatte, diesem Antrag zuzustimmen, bewegte sich nun auch die CDU - ein klitzekleines Stück: Der Landtag stimmte am 18. Mai einer Beschlussvorlage des Innenausschusses zu, wonach damals abgelehnte BewerberInnen für den öffentlichen Dienst heute auf Grundlage einer "Einzelfallprüfung" wieder eingestellt werden können. Was voraussichtlicher Inhalt dieser "Einzelfallprüfung" sein wird, hat der Innenminister in seiner Stellungnahme bereits im Dezember angedeutet: Die "Abkehr" vom damaligen Verhalten.
Im Prinzip bleibt also alles wie gehabt, nur der Gnadenweg ist nun eröffnet. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt: Eher kommt ein Kamel in den Staatsdienst als ein Kommunist durch das Nadelöhr der Einzelfallprüfung. Eine Rehabilitierung oder gar Entschädigung der Opfer der Berufsverbote ist damit weiterhin nicht in Sicht. Die grüne Abgeordnete Sabine Schlager hat allerdings bereits eine neue parlamentarische Initiative angekündigt, sollte sich herausstellen, daß auch dieser, der CDU mühsam abgerungene Schritt nicht zur Einstellung von Betroffenen führt.

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