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Nummer 1 / April 2008



Der EU-Reformvertrag:

Alter Wein im alten Schlauch

Landesvorstand

Am 25. April soll der "neue" EU-Vertrag, der so genannte "Lissabonner Vertrag" oder "Reformvertrag" im deutschen Bundestag ratifiziert werden. Der Lissabonner Vertrag stimmt in allen wesentlichen Punkten mit dem EU-Verfassungsvertrag überein, der in Frankreich und den Niederlanden in Referenden abgelehnt wurde. Die globalisierungskritische Bewegung und die Friedensbewegung kritisierten den EU-Verfassungsvertrag und damit auch den Lissabonner Vertrag als neoliberal, militaristisch und undemokratisch.

Seit 1999 verläuft die Militarisierung der Europäischen Union, in den Worten des EU-Außenbeauftragten Javier Solana, "mit Lichtgeschwindigkeit". Mittlerweile ist eine weltweit agierende EU-Interventionsarmee aufgestellt worden, ein eu-ropäischer Rüstungskomplex wird her-ausgebildet und EU-Truppen werden immer häufiger in Kampfeinsätze geschickt - Bosnien, Kongo, Tschad, um nur einige Beispiele zu nennen. Dahinter verbirgt sich die wachsende Bereitschaft, eigene Interessen mit militärischer Gewalt durchzusetzen.
Dokumente wie der Entwurf für ein europäisches Weißbuch (European Defence Paper, S. 13) benennen diese Ziele offen: Kriegseinsätze "zum Schutz von Handelsrouten und dem Fluss von Rohstoffen." Eines der wichtigsten Ziele des EU-Verfassungsvertrages war es deshalb, die begonnene Militarisierung weiter voranzutreiben.Obwohl der EU-Verfassungsvertrag im Jahr 2005 von der französischen und niederländischen Bevölkerung abgelehnt wurde, soll nun versucht werden, mit dem sog. Reformvertrag (auch: "Vertrag von Lissabon") seine wesentlichen Inhalte in kaum abgewandelter Form durch die Hintertür zu verabschieden. Er soll in Deutschland noch vor der Sommerpause 2008 ratifiziert werden und EU-weit bis zu den Europawahlen 2009 als neue bindende Rechtsgrundlage in Kraft treten. Der Reformvertrag ist nichts anderes als alter Wein in neuen Schläuchen, er ignoriert das Votum in Frankreich und den Niederlanden und wurde erneut im stillen Kämmerlein unter Ausschluss der europäischen Öffentlichkeit ausgehandelt. Selbst die Bundesregierung räumt in einer Presseerklärung (7.11.2007) unumwunden ein: "Der Begriff ‚Verfassung für Europa' war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft war es aber, die Substanz der Verfassung zu erhalten. Dies konnte erreicht werden."

Neoliberales Wirtschaftsmodell
Auch im EU-Reformvertrag soll das neoliberale Wirtschaftsmodell als einzig zulässige Organisationsform weiter zementiert werden, obwohl damit seit Jahrzehnten eine Verarmung weiter Teile der Bevölkerung innerhalb der Europäischen Union, vor allem aber in der sog. Dritten Welt einhergeht. In Artikel 98 etwa heißt es: "Die Mitgliedstaaten und die Union handeln im Einklang mit dem Grund-satz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb."
Besonders perfide ist es, wenn der Reformvertrag in Artikel 10a angibt, die Europäische Union bekenne sich zu dem "vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen", nur um im nächsten Satz als zentrale Maßnahme hierfür folgendes zu benennen: "die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft zu fördern, unter an-derem auch durch den schrittweißen Abbau internationaler Handelshemmnisse." Es ist allgemein bekannt, dass diese Maßnahmen die weltweite Armut vergrößern, sich aber als hochprofitabel für die europäischen Großkonzerne erwiesen haben. Gleichzeitig ist diese Armut, wie selbst Weltbank und Bertelsmann-Stiftung mittlerweile ein-räumen, der wichtigste Grund für das Ausbrechen gewaltsamer Konflikte in der Dritten Welt, die dann wiederum militärisch "befriedet" werden müssen, um den Dampfkessel der Globali-sierungskonflikte unter Kontrolle zu halten.

Militarisierung durch die Hintertür
Sämtliche bereits an der EU-Verfassung kritisierten Militarisierungsaspekte wurden auch in den Reformvertrag übernommen. Kernpunkte der Kritik waren und sind:
1. Weltweite EU-Kampfeinsätze mit fast unbegrenztem Aufgabenspektrum
Artikel 28b, Absatz 1 benennt u.a. "gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen", "Kampfeinsätze" und "Operationen zur Stabilisierung der Lage" sowie "die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet" als Aufgabenspektrum künftiger EU-Kriege.
2. Vertragliche Aufrüstungsverpflichtung:
Artikel 28a, Absatz 3 enthält erneut die bis dato einmalige Verpflichtung, mehr Gelder in den Rüstungssektor zu investieren: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." Die bereits 2004 eingerichtete Rüstungsagentur soll die Einhaltung dieser Vorschrift überwachen und nun mit dem Reformvertrag überhaupt erst eine rechtliche Grundlage erhalten.
3. Endgültige Einrichtung eines EU eigenen Rüstungshaushalts:
Der bislang noch gültige Nizza-Vertrag verbietet die Aufstellung eines EU-Rüstungshaushalts, was sich bislang als erheblicher Hemmschuh für EUropas Militaristen erwiesen hat. Deshalb wird im Reformvertrag (Artikel 28, Absatz 3) der Europäischen Union erstmalig die Möglichkeit eröffnet, einen als "Anschubfonds" bezeichneten Wehretat aufzustellen.
4. Keine parlamentarische Kontrollmög-lichkeit von EU-Interventionen:
Über EU-Kriegseinsätze entscheiden allein die Staats- und Regierungschefs. Das Europäische Parlament hat im Reformvertrag (Artikel 21) lediglich das Recht "angehört" und "unterrichtet" zu werden, mitentscheiden darf es nicht. Da auch der Europäische Gerichtshof in diesem Bereich keinen Einfluss besitzt, wird somit die Gewaltenteilung in der entscheidenden Frage von Krieg und Frieden de facto aufgehoben.
5. Kerneuropa - nur wer Krieg führt, darf mitbestimmen:
Mitglieder, die sich militärisch hierfür qualifiziert haben, indem sie an den wichtigsten Aufrüstungsprogrammen teil-nehmen und Interventionstruppen (Battlegroups) zur Verfügung stellen, können eine "Ständige Strukturierte Zusammenarbeit" eingehen, mit der das eigentlich für den außen- und sicher-heitspolitischen Bereich geltende Kon-sensprinzip ausgehebelt wird (Artikel 28e, Absatz 6). Das Einstimmigkeits-prinzip bezieht sich "allein auf die Stimmen der Vertreter der an der Zusammenarbeit teilnehmenden Mit-gliedstaaten."
6. Machtverschiebung zugunsten der Großmächte:
Schon die EU-Verfassung sah mit der sog. doppelten Mehrheit eine dramatische Verschiebung der Machtverhältnisse im wichtigsten EU-Gremium, dem Rat der Staats- und Regierungschefs, vor. Deutschland verdoppelt damit seinen Stimmanteile im Rat von 9% auf 18.2% (die anderen Gewinner sind Frankreich, Großbritannien und Italien). Mit dem Reformvertrag (Artikel 9c) wird diese dramatische Machtverschiebung im Jahr 2014 als gängige Praxis eingeführt.

Während soziale Sicherheit nur noch als Standortnachteil und Auslaufmodell gilt, wird militärische "Sicherheit" zur neuen Heilslehre erhoben - koste es was es wolle. Wir fordern deshalb: Nein zur Milita-risierung EUropas! Nein zum EU-Reformvertrag!

Infostelle Militarisierung (IMI)
(Dieser Text kann auch als Flugblatt aus dem Internet geholt werden: www.imi-online.de/download/EU-Reformvertragsflyer.pdf)

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