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antifNACHRICHTEN Titelseite
Nummer 2 / Mai 2006



Von der Provinzposse zum Justizskandal

Wenn die Sicherung knallt beim Staatsanwalt

Dieter Lachenmayer

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen neuen Schwerpunkt der Kriminalität im Lande ausgemacht. Mit Hilfe zweier Paragrafen (86 + 86a, s. auch AN 1/06), die sich gegen Nazis richten jagt sie wen? Die Nazigegner.

Im Herbst 2005 starte die Aktion "Antifaschistische Kehrwoche" im Rems-Murr-Kreis. In vielen Gemeinden war es dort in jüngster Zeit vermehrt zu Auftritten von Neonazis, Überfällen auf als naziunfreundlich geltende Jugendzentren, Treffpunkte und deren Besucher gekommen. Die "Kehrwoche", an der sich neben verschiedenen antifaschistischen Gruppen auch die VVN-Bund der Antifaschisten beteiligte, wollte mit mehreren Infoständen und Aufklärungsmaterial über solche Vorfälle informieren und Jugendliche zur Standhaftigkeit gegen neofaschistische Umtriebe ermuntern. Ein eigentlich unterstützenswertes Unternehmen - aber niemand hatte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart gerechnet.

Antifaschistische Kehrwoche
Bereits im September war eine von der VVN-Bund der Antifaschisten angemeldete Kundgebung in Welzheim nur mit dem Vermerk gestattet worden, die "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (wie z.B. Hakenkreuz in Mausefalle)" sei untersagt.
Tatsächlich wurden dann im Lauf der Kundgebung von einem unverhältnismäßig großen Polizeiaufgebot, TeilnehmerInnen durchsucht, Flugblätter und Aufnäher mit gespaltenen, durchgestrichenen oder andersweitig als antifaschistisch zu erkennenden Hakenkreuzen in großer Menge beschlagnahmt, Personalien aufgenommen und Ermittlungsverfahren angekündigt. (wir berichteten bereits in den Antifa Nachrichten 1/05).
Den Welzheimer Vorgang hätte man wohl noch für eine makabre ländliche Provinzposse halten können, die mit dem eingereichten Widerspruch gegen den Bescheid schnell aus der Welt zu schaffen wäre: hatte doch das Landratsamt ganz nebenbei die IG Metall, die das Hakenkreuz in der Mausefalle seit Jahren für ihre Aufklärungsaktion "Vorsicht Falle" verwendet, zur "verfassungswidrigen Organisation" erklärt. Aber schnell zeigte sich, dass dieser Wahnsinn nicht nach der Methode eines fehlgeleiteten Provinzbeamten, sondern nach dem Konzept der Staatsanwaltschaft Stuttgart funktioniert.
Am 17. Januar hatte sich Werner Pfennig als Vorsitzender der VVN-BdA in einem argumentativen Brief mit einem Appell zur Vernunft an den Stuttgarter Generalstaatsanwalt Pflieger gewandt. Die Antwort erfolgte nicht schriftlich, sondern praktisch am 21. Januar in Schorndorf und Backnang.
Die dort von der VVN-BdA im Rahmen der "antifaschistischen Kehrwoche" angemeldeten Infostände waren wiederum nur mit den aus Welzheim bekannten Auflagen genehmigt worden. "Das Verteilen bzw. Auslegen von Informationsmaterial mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, z.B. einem zerbrochenen Hakenkreuz, ist nicht erlaubt". Bei diesem Bescheid der Stadt Backnang blieb nun zwar offen, welche verfassungswidrige Organisation wohl ein zerbrochenes Hakenkreuz als Kennzeichen verwenden wollte, aber um einen Spaß handelte es sich wieder nicht:

Schwerpunktsetzung

"Wissen sie was mich ärgert? Dass ich mich mit Leuten wie Ihnen herumschlagen muss und deshalb keine Zeit für wirkliche Rechtsradikale habe. Seit Monaten sollte ich einen kleinen rechtsradikalen Brandstifter anklagen und komme nicht dazu, weil ich mich mit ihnen herumschlagen muss!!"
Staatsanwältin in einer Gerichtspause zum Strafverteidiger, in einem Prozess um durchgestrichene Hakenkreuze in Stuttgart.



Erfolg vor dem Verwaltungsgericht
Die VVN-BdA erhob Klage gegen diesen Bescheid beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Urteil kam als Eilentscheidung am Vorabend der Infostände und ließ an Klarheit nichts zu wünschen übrig:
"Danach ist ... die Wahrscheinlichkeit einer Störung der öffentlichen Sicherheit durch Verwendung eines nicht näher spezifizierten ‚zerbrochenen Hakenkreuzes' derzeit nicht hinreichend dargetan oder ersichtlich." Das Gericht weist daraufhin, daß der entsprechende Paragraf (86a) ausdrücklich nicht zur Anwendung kommt, "wenn das Propagandamaterial oder die Handlung u.a. der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." Die VVN-BdA, so das Gericht, stehe "sicherlich nicht im Verdacht, nationalsozialistische Ziele zu vertreten oder zu propagieren." Kurz: die Auflagen der Stadt wurden für rechtswidrig erklärt.
Damit hätte die Sache nun abgeschlossen sein können. Nicht für die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Mit Grosseinsätzen in Schorndorf und Backnang gingen Polizei und Staatsanwaltschaft erneut auf die Infostände der Nazigegner los.

Polizeikessel und Hundestaffel
Eine Augenzeugin berichtet:
"Die Situation vor Ort in Schorndorf war folgende: Einsatzgruppen der Polizei aus Göppingen 20-30 Mann/Frau, davon "4 Greiftrupps" bestehend aus vier Mann/Frau die die einzelnen Verteiler, die nicht am Infotisch verteilten, sondern am Wochenmarkt oder in der Nähe, verfolgten, regelrecht Jagd auf sie machten und drei davon festnahmen, mit Handschellen und die Arme nach hinten gebogen ins Rathaus verbrachten. Die übrigen Einsatzgruppen gingen zusammen mit Kriminalpolizei, Staatsanwältin Alexandra Neihard, zivilen Polizisten auf "Sünderjagd". Dabei stellten sie im Umkreis des Büchertisches und direkt davor junge Leute, die Aufnäher oder Buttons hatten mit zertrümmertem Hakenkreuzemblem und nötigten sie, diese abzutrennen.
Die Staatsanwältin, Frau Neihard, konnte ihr Vorgehen nur damit begründen, dass es ihr darum ginge, dass sie bei der Fußball-WM kein Hakenkreuz sehen möchte. Frau Neihard äußerte sich gegenüber der Rechtsanwältin Röder, sie würde auch für Backnang, obwohl vom Verwaltungsgericht Stuttgart im Eilverfahren anders beschlossen, dieselbe Vorgehensweise vorsehen und sich nicht an das Urteil halten.
In Backnang setzte sie dem ganzen Szenarium die Krone auf und ließ den Informationstisch, Beteiligte wie Passanten kurzerhand einkesseln. Dann ging wieder die Beschlagnahmung los." Eine 17-jährige Schülerin, die in Backnang in den Polizeikessel geraten war berichtet: "Wir kamen uns vor wie Schwerverbrecher. Als ein Mädchen in die Gaststätte, die sich ein paar Schritte hinter einem Beamten befand, auf die Toilette gehen wollte, wurde sie beschimpft. Man fragte sie, ob sie Bekanntschaft mit einem der zwei Schäferhunde machen wollte."

Rechtspflegerischer Skandal
Bei diesen Vorgängen handelt es sich eindeutig um einen Justizskandal.
Obwohl Staatsanwaltschaft und Polizei Kenntnis davon hatten, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart vollen Rechtsschutz für die Anliegen der Antifaschisten hergestellt hatte, führten Polizei und Staatsanwaltschaft, diejenigen, die diesen Schutz genießen, in Handschellen ab.
Das ist ein offener Bruch mit dem Rechtsstaatsprinzip. Der Vorsitzende des Innenausschusses Sebastian Edathy bezeichnete das Vorgehen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft als einen "rechtspflegerischen Skandal."
Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt sieht das vollkommen anders. Er hatte inzwischen auf den Brief der VVN-BdA geantwortet: Es gebe, so der Generalstaatsanwalt, unterschiedliche Rechtsauffassungen und Urteile: So habe einerseits das Amtsgericht Tübingen und das Landgericht Stuttgart, die Verwendung der Symbole für rechtswidrig erklärt und andererseits die Landgerichte Tübingen und Karlsruhe eben nicht. "Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt zur Klärung in einem geeigneten Fall eine obergerichtliche Entscheidung herbeizuführen." Polizeikessel und Hundestaffel, dienen also wohl nur dazu, einen "geeigneten Fall" ausfindig zu machen. Ein schönes Beispiel für das Gebot der Verhältnismäßigkeit.
Der Generalstaatsanwalt verschweigt dabei, dass diese obergerichtliche Klärung seit vielen Jahren vorliegt:
"So nehmen der Bundesgerichtshof (BGH) und die Oberlandesgerichte in gefestigter Rechtsprechung an, dass in solchen Fällen eine Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen gar nicht vorliegt, wenn der Schutzzweck der Norm ersichtlich nicht verletzt wird. Davon ist auzugehen, wenn das Kennzeichen in einer Weise gebraucht wird, die seinem ursprünglichen Symbolgehalt augenfällig entgegensteht. Genau dies trifft auf ein durchgestrichenes Hakenkreuz zu." (Ak kritischer Juristen Berlin in einem offenen Brief vom 12.12.05 u.a. an die Staatsanwaltschaft Stuttgart).

Geeignete Fälle
Am 28. Januar setzte die Staatsanwaltschaft dann ihre Suche nach einem "geeigneten Fall" fort. An diesem Tag demonstrieren ca. 2000 Menschen gegen den in Stuttgart geplanten Naziaufmarsch. Noch vor Beginn der Kundgebung erscheint beim Versammlungsleiter ein Staatsanwalt, um darauf hinzuweisen, dass das Tragen von einschlägigen Ansteckern zur sofortigen Verhaftung führt: "Wenn sie nicht plötzlich viel weniger Teilnehmer an ihrer Kundgebung haben wollen, verhindern Sie, dass diese Abzeichen getragen werden."
Dabei schaut er seinem Gesprächspartner, dem Geschäftsführer der VVN-BdA, einem politisch wie juristisch nicht unerfahrenen Menschen unentwegt aufs Revers, wo ein vom roten Winkel gespaltenes Hakenkreuz mit der Aufschrift ver.di blinkt. Dies scheint er nicht für einen geeigneten Fall zu halten. Gefragt, wie es denn mit dem gerade im Aufbau befindlichen Bühnentransparent stehe (dasselbe Symbol mit der Beschriftung "Schöner Leben ohne Nazis", erklärte er es für straffrei, die Aufschrift stelle es in den richtigen Kontext. Auch dies hielt er nicht für einen geeigneten Fall.

Vorne hui, hinten pfui
So kam es, dass vor der Bühne 2000 Menschen mit Genehmigung des Staatsanwaltes das gespaltene Hakenkreuz öffentlich ansehen durften, während hinter der Bühne, wo sie es nicht sahen, die Polizei vorwiegend junge Menschen kontrollierte, Personalien feststellte, "Hakenkreuze" abtrennte und beschlagnahmte und ca. 20 Ermittlungsverfahren einleitete.
Junge Menschen, ohne juristische Erfahrung, ohne eigene finanzielle Möglichkeiten, die sich keinen Anwalt leisten können und durch die Drohung eines Strafverfahrens leicht eingeschüchtert werden können. Das sind die "geeigneten Fälle" für die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe ist in solchen Fällen die wahrscheinlichste Perspektive. - Eine obergerichtliche Klärung sieht anders aus.

Ungeeignete Fälle
Dafür böte sich zum Beispiel die IG Metall an, die dafür mit ihrem Mausefallensymbol gute Voraussetzungen böte. Oder Ver.di mit dem erwähnten gespaltenen Hakenkreuz. Oder die Grünen mit jenem Wahlkampfplakat, das dem Jugendzentrum Welzheim für seine Internetseite verboten wurde, den Grünen aber seit Jahren erlaubt ist. Oder auch die VVN-BdA, die gespaltene Hakenkreuze seit ihrer Gründung 1947 immer wieder verwendet.
Diese Organisationen sind es schließlich, die die presserechtliche Verantwortung für die von ihnen verbreiteten Symbole tragen, nicht die Jugendlichen, die sie sich an Ärmel, Rucksack oder Turnschuh heften. Und diese Organisationen wären es auch, die die Gewähr für eine neuerliche obergerichtliche Entscheidung böten, weil sie über genug politische und/oder finanzielle Standhaftigkeit für einen Rechtstreit bis zur höchsten Instanz verfügen.
Das aber sind für die Staatsanwaltschaft Stuttgart keine "geeigneten Fälle". Geeignet sind
  • der Kreisjugendring Rems Murr, der zu "Denkanstößen" gegen rechtes menschenfeindliches Gedankegut aufgerufen hatte. Die Wettbewerbsarbeiten der Jugendlichen können nun nicht veröffentlicht werden, weil viele davon auf abgewandelte Hakenkreuze aufbauen, und der Kreisjugendring die Teilnehmer nicht der Strafverfolgung aussetzen will. die Jugend und Kinderorganisation Die Falken, denen ein Anti-Nazi-Plakat im Schaufenster verboten wurde.
  • das Jugendzentrum Welzheim, dessen Fenster mit Nazi-Parolen beschmiert und beklebt wurde, gegen das aber nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendung eines Hakenkreuzes im Mülleimer auf seiner Internetseite ansteht.
  • Der Punk Versand "Nix Gut", dessen neuer Katalog in kompletter Auflage beschlagnahmt wurde, weil er für Anti-Nazi-T-Shirts warb, und der jetzt am Rande seiner Existenz steht. (siehe AN 1/06)
    Es ist offensichtlich: es geht nicht um die Klärung eines juristischen Prinzips, es geht um Politik.
    Ziel ist es, antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren und zurückzudrängen. Statt Zivilcourage soll jungen Menschen der "Respekt" vor der Obrigkeit beigebogen werden. Antifaschistisches Engagement wird bestraft und soll verdächtig und verächtlich gemacht werden. Egal, ob einzelne dabei ungerechtfertigt oder "zu Recht" Polizeischikanen und Strafen erdulden müssen: Wie bei vielen repressiven Maßnahmen insbesondere auch dem Berufsverbot: Es geht um ein politisches Klima der Einschüchterung und des Untertanengeistes. Die altbekannte Duckmaus lässt grüßen.

    In Leonberg geht die Meinungsfreiheit vor
    Der Amoklauf der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist noch nicht beendet, aber es gibt gute Anzeichen dafür, dass er bald gestoppt werden kann. Der Fall hat mittlerweile bundesweit Aufsehen erregt.
    Bei den vorläufig letzen Infoständen der Antifaschistischen Kehrwoche am 20. Februar geschah Merkwürdiges zunächst in Leonberg: Am Leonberger Bahnhof wurde gefilzt und beschlagnahmt. Einige Minuten später, am Leonberger Marktplatz war schon alles vorbei:
    "Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geht hier die Meinungsfreiheit vor", erklärte dort der zuständige Polizeirat Geistler. Die Aktion verlief ungehindert, die beschlagnahmten Materialien wurden zurückgegeben. Fast ein Wunder ereignete sich später in Ditzingen: Obwohl dort ein Infostand nicht genehmigt war, verlief die Kehrwoche zwar beobachtet aber ungehindert vor den Augen der Ordnungshüter.
    "Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit werde die Staatsanwaltschaft Stuttgart von strafprozessualen Maßnahmen absehen, bis eines der noch laufenden Verfahren vor Gericht verhandelt worden ist" zitiert die Ludwigsburger Kreiszeitung eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

    Ohrfeige für die Staatsanwälte
    Das ist nun geschehen:
    Am 16. 3. sprach das Landgericht Tübingen den Studenten, an dessen Rucksack alles angefangen hatte auf Antrag des Tübinger Staatsanwaltes (!) frei.
    Im Verfahren um die Beschlagnahmung von Materialien in Schorndorf erzielte die VVN-BdA einen vollen Erfolg: Die 5. Strafkammer des Landgerichtes Stuttgart stellte am 22. März klar: "Der Verdacht einer Straftat nach § 86 a StIGB ist nicht gegeben." (...)
    "lm Hinblick auf die vorliegend verfahrensgegenständlichen Buttons und die Flugblätter ist schon auf den ersten Blick jedem unvoreingenommenen Betrachter klar, dass die Bezugnahme auf das nationalsozialistische Kennzeichen in jeweils nachdrücklich ablehnendem Sinne geschieht. ... Auch ist eine Gefahr, dass rechte Gruppierungen diese Art der Darstellung benutzen könnten, das Kennzeichen wieder - diesmal in ihrem Sinne - in das politische Alltagsbild zu transportieren, nicht gegeben. Es kann ausgeschlossen werden, dass Verfechter der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, es in dieser - zerstörten - Form verwenden würden. Gleiches gilt für die bildliche Darstellung des Hakenkreuzes als Schlagbügel einer Mausefalle. Schon die karikierende Darstellung des Kennzeichens als - für den durch den ,,Speck" (d.h. die Parteien "DVU, NPD, REP usw.") Verführten - möglicherweise tödliche Falle bringt auch für den oberflächlichen Betrachter eindeutig die Warnung vor der durch das Kennzeichen symbolisierten politischen Gesinnung und damit deren deutliche Ablehnung zum Ausdruck. ... Verfechter des Nationalsozialismus würden dieses von ihnen hoch gehaltene Symbol nie in dieser karikierten Form verwenden (vgl. BGHST 25, 12811311) Auch das von der Staatsanwaltschaft beanstandete ,,Mülleimer-Piktogramm" erfüllt in der konkreten Form der Verwendung nicht den Tatbestand des $ 86 a SIGB. Der Begleittext der Broschüre stellt eindeutig klar, dass durch das Piktogramm eine nationalsozialistisches Gedankengut ablehnende politische Gesinnung zum Ausdruck gebracht wird, die durch das Kennzeichen symbolisierten politischen ldeen somit ,,in den Müll" gehören sollen." (Geschäftsnummer: 5 Qs 17106 3 Gs 36/06 AG Schorndorf 7 Js 10686/06 StA Stuttgart)
    Gerichtlich erlaubt:
    Das Urteil stellt eine verdiente Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft Stuttgart dar. Dennoch zeigt sich die Staatsanwaltschaft weiterhin gegen alle Einflüsterungen praktischer, politischer und rechtlicher Vernunft resistent:
    Sechs Tage nach diesem Urteil, am 28. 3. reichte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun doch (oder auch endlich) Klage gegen den Geschäftsführer des Nix gut Versandes in Leutenbach bei Winnenden ein.
    Offensichtlich hat sie, nachdem sie gegen die VVN-BdA nun mehrfach verloren hat im Nix-Gut-Versand ein geeignetes Verfahren und damit den richtigen Prozessgegner gefunden. Zum einen hatte das vorausgehende Beschlagnahmeurteil des Landgerichtes Stuttgart auf den "kommerziellen" Aspekt dieses Versandes verwiesen, zum anderen hat man ihn inzwischen unter kommerziellen Gesichtspunkten so weit zugrunde gerichtet, dass zu befürchten steht, dass der Versand den Gang durch die Instanzen nicht durchhalten kann.
    Solidarität bleibt in dieser Sache also weiterhin gefragt.

    Kleine Prozessstatistik

  • Staatsanwaltschaft Tübingen gegen Student - Anklage wegen eines Ansteckers am Rucksack: 16.3.06, Freispruch vom Landgericht Tübingen
  • Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Nix Gut Versand. Durchsuchung und Beschlagnahmnung am 23.8. 05.
  • 4.11. 05 Beschwerde gegen Beschlagnahmung abgelehnt vom Landgericht Stuttgart 28.3.06: Anklageerhebung
  • VVN-BdA gegen Staatsanwaltschaft Stuttgart - Beschwerde gegen Beschlagnahmung in Schorndorf. 16.3.06: Stattgegeben. Beschlagnahmte Symbole sind erlaubt!
  • VVN-BdA gegen Stadt Backnang - Unwirksamkeit von Auflagen. 20.1.06 Verwaltungsgericht Stuttgart: Eilentscheid: Stattfgegeben! Feststellungsklage gegen rechtswidrigen Bescheid: Verfahren ist noch offen
  • VVN-BdA gegen Stadt Schorndorf: 21. 3. erledigt durch Unterlassungserklärung der Stadt Schorndorf
  • VVN-BdA gegen Stadt Welzheim. Feststellungsklage gegen rechtswidrigen Bescheid: Verfahren ist noch offen

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