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antifNACHRICHTEN Titelseite
Nummer 4 / Oktober 2005



Antifaschismus als Feindbild:

Der Aufstand der Unanständigen

von Elke Günther

"Aufrufe und Demonstrationen gegen Neonazi-Aufmärsche werden von Gerichten zunehmend kriminalisiert" stellt Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte fest. Der Bremer Rechtsanwalt und Publizist rügt im jährlich erscheinenden Grund-Rechte-Report, daß Gerichte, die Versammlungsfreiheit für Neonazis höher einstufen als das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Exemplarisch nennt Gössner den Fall des heute 80-jährigen Münchner Antifaschisten Martin Löwenberg, der im Oktober 2002 während einer Kundgebung öffentlich dazu aufgerufen hatte, sich gemeinsam einem Neonazi-Aufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung in den Weg zu stellen. Er halte es für legitim und legal, sich den "Totengräber der Demokratie in den Weg zu stellen", hatte der KZ-Überlebende Martin Löwenberg erklärt. Das Amtsgericht München sah das anders. Es verurteilte den KZ-Überlebenden Löwenberg zu einer Geldstrafe, weil er "durch sein Verhalten öffentlich und in einer Versammlung zu einer Straftat aufgerufen" habe. Das Gericht bemühte dazu Paragraf 21 Versammlungsgesetz (VersG): "Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Antifaschismus als Straftat?
Löwenbergs Anwältin widersprach dieser Auslegung: Der Angeklagte sei als Verfolgter des Naziregimes und ehemaliger KZ-Häftling besonders legitimiert, sich zu diesem die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Thema zu äußern. Seine Ausführungen seien daher von Artikel 5 Grundgesetz gedeckt. Eine Abwägung der Interessen hätte hier zugunsten der freien Meinungsäußerung dieses Zeitzeugen auszufallen. Genau genommen hatte Löwenberg mit keinem Wort zu einer Straftat aufgerufen. Aus seinem Munde war keine Aufforderung an die Kundgebungsteilnehmer zu vernehmen, die Versammlung der Nazis grob zu stören, zu sprengen oder mit Gewalt zu verhindern, auch keine Aufforderung zu konkretem Handeln. Die Aussage, es sei legal und legitim, sich den "Totengräbern der Demokratie entgegenzustellen" ist interpretationsfähig. Denn es gibt viele Möglichkeiten sich "entgegenzustellen" - auch verbal oder symbolisch, durch bloße Präsenz am Straßenrand, mit Parolen oder Transparenten.

Zweierlei Maß
Martin Löwenberg ist nicht der einzige, der wegen seines gewaltlosen antifaschistischen Engagements gegen den Naziaufmarsch in München abgeurteilt wurde. Auch der Maschinenschlosser Christian B., dessen Vater im KZ Dachau inhaftiert war, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt - weil er Gegendemonstranten und Passanten angesprochen und ihnen kopierte Stadtpläne überreicht hatte, auf denen die Demoroute der Nazis eingezeichnet war. Grünen-Stadtrat Siggi Benker hatte in einer Presseerklärung dazu aufgefordert, "sich den Nazis friedlich in den Weg zu stellen". Er wurde wegen "Aufforderung zu einer Straftat" verwarnt. Die geringe Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude blieb hingegen völlig unbehelligt, obwohl er in einem Interview mit der Münchner Abendzeitung ausdrücklich betonte hatte: "Sich inden Weg stellen - eine gute Sache."
Ähnliches spielte sich in Schwäbisch Hall ab. Im März 2004 hatten Bürgerinnen und Bürger mit Billigung und Beteiligung des Bürgermeisters den Marktplatz besetzt, um einen angekündigten Naziaufmarsch dort erfolgreich zu verhindern. Das VVN Mitglied Siggi Hubele koordinierte die antifaschistische Aktion mit Ansagen durchs Megaphon. Als wenige Tage später die Nazis erneut auf diesem Marktplatz aufmarschierten setzten Bürgermeister, Kirchen und Vereine auf die Parole "Ins Leere laufen lassen". Die VVN-BdA und andere Antifaschisten (aber nicht so viele wie bei der Aktion zuvor) bemühten sich dennoch den Markplatz für die Faschisten zu sperren. Wieder war Siggi Hubele mit dem Megafon dabei. Diesesmal aber brachte ihm sein antifaschistisches Engagement jedoch eine Verurteilung à la Martin Löwenberg zu einer empfindlichen Geldstrafe ein.

Meinungsfreiheit unter Strafe
Mit Antinazi-Protest, so Gössners Resüme, wird also recht unterschiedlich umgegangen. Seit geraumer Zeit mehren sich jedoch die Anklagen gegen Menschen, die zu solchen Protesten aufrufen oder sich den Nazis in den Weg stellen. Dabei wird eine früher eher selten angewandte Strafnorm mehr und mehr zur juristischen Keule gegen antifaschistische Proteste - nämlich Paragraf 21 Versammlungsgesetz (VersG). In verschiedenen Bundesländern, gehäuft aber in Nordrhein-Westfalen, kam es in den Jahren 2003/2004 zu entsprechenden Verfahren. Allein die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte etwa 70 Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Paragraf 21 VersG eingeleitet und Strafbefehle jeweils in Höhe von 300 Euro verschickt. Die Betroffenen hatten sich im Januar 2002 an spontanen Protesten im Rahmen der Aktion "Wuppertal stellt sich quer" gegen einen Neonazi-Aufmarsch beteiligt. Die meisten legten Einspruch gegen die Strafbefehle ein. Die Gerichtsverfahren führten trotz gleicher Sachverhalte zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen - je nach dem, welches Gericht, welcher Richter zuständig war.

Im Vorfeld ersticken
Die weit gefasste Norm des Paragrafen 21 VersG kann von Staatsschutz und Staatsanwaltschaften dazu missbraucht werden, jeglichen antifaschistischen Protest bereits im Vorfeld zu ersticken. Damit werden schon Protest-Vorbereitungen und der bloße Aufruf, sich den Rechten entgegenzustellen, zu Straftaten - sofern die Gerichte Paragraf 21 nicht im Lichte der Meinungsfreiheit eng auslegen und der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gebührend berücksichtigt wird. Eine solche Kriminalisierung beeinträchtigt die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit - nach dem Motto: Nazis darf man sich nicht ungestraft in den weg stellen. So wird der geforderte zivilgesellschaftliche nd gewaltfreie Protest gegen Neonazismus und Rassismus von Staats wegen behindert.

DNA-Proben gegen Plakate Kleber
Auch in Baden-Württemberg mehren sich die Fälle staatlicher Repression gegen Linke und AntifaschistInnen. So war im März 2005 ein Stuttgarter Antifaschist wegen Verteilens eines Flugblatts, in dem dazu aufgerufen wurde, Nazis "auf allen Ebenen" und mit "allen Mitteln" zu bekämpfen zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Knapp ein Dutzend Beamte des Staatsschutzes und anderer Polizei-Dienststellen hatten zuvor die Wohnung des jungen Antifaschisten durchsucht. Plakate, die ebenfalls zu Protesten gegen die Naziaktion aufriefen und in Stuttgart verklebt worden waren, wurden gar auf DNA-Spuren überprüft.
Der Aufruf, in dem Staatsschützer und Staatsanwaltschaft die "Aufforderung Gewalttätigkeiten vorzunehmen oder anzudrohen oder grobe Störung zu verursachen, in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen und Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln" erkannten, richtete sich gegen den Aufmarsch der "Bewegung deutsche Volksgemeinschaft" (BDVG) am 11. September 2004 die unter dem Motto: "Die USA sind unser Unglück" zum wiederholten Mal Schwäbisch Hall heimsuchten. Die Demo stehe unter der Schirmherrschaft von"1. SS-Pz. Korps - Truppenkameradschaft der ehem. 1. SS-Pz.Div.LAH - 12. SS-Pz.Div.HJ-SS-Pz.Abt.501" wurde im Flugblatt der BDVG hervorgehoben. Daß es sich bei diesen "Schirmherren" samt und sonders um vom Nürnberger Kriegsverbrechertribunal wegen Verbrechen gegen die Menschheit verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher handelt, stachelte die Damen und Herren Staatsschützer nicht im Ansatz zu vergleichbarem Ermittlungseifer an.
Im Fall des vom Amtsgericht zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilten Antifaschisten hatte die Staatsanwaltschaft die nächst höhere Instanz angerufen. Und zwar nicht allein wegen des ihr zu moderat erscheinenden Urteils. Die Staatsanwaltschaft will das Veröffentlichen von Fotos von Nazis generell unter Strafe stellen, weil darauf ja auch deren verbotene Symbole zu sehen sind. Die abenteuerliche Begründung geht so: "(...)jeglicher Anschein (soll) vermieden werden (daß), in Deutschland nationalsozialistische Strömungen geduldet werden. Dies verbietet die Verwendung der verbotenen Symbole durch die Gegner des Nationalsozialismus, wenn der politische Frieden im Einzelfall bedroht wird (...) Mit Bildern von demonstrierenden Rechtsextremisten, die Hakenkreuze tragen und den Hitlergruß verwenden, wird suggeriert daß solche Handlungen in der Bundesrepublik toleriert werden wodurch der politische Frieden erheblich beeinträchtigt und daher eine Strafbarkeit nach Paragraf 86a StGB zu bejahen ist." Das Landgericht hat diese Zumutung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, aber das erstinstanzliche Urteil - drei Monate auf Bewährung am 6. September bestätigt.

Die "üblichen Verdächtigen"
Als erste bekommen immer junge, sich zu autonomen Antifa-Gruppen bekennende Antifaschisten den Verfolgungseifer der Staatsorgane zu spüren. Mit Methoden, die nicht bloß entfernt an Polizeistaatsgebräuche erinnern, wird versucht antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren. Wenn's gegen die autonome Antifa geht, kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch mal hinten runter fallen. Da durchsuchte der Staatsschutz der Kripo zwei Stunden lang die Räume des Stuttgarter Infoladens und die Räume des - vom Infoladen unabhängigen - selbstverwalteten Politik- und Kulturzentrums BAZ 110 bei der Gelegenheit gleich mit. Zahlreiche Unterlagen, wie Karteikarten der Bibliothek, Ordner, Computer, Datenträger, antifaschistisches Recherchematerial, Flugblätter, Fotos u.a. wurden beschlagnahmt. Vorwand für die Hausdurchsuchung war ein Flugblatt der AG Antifa, das zur Solidarität und zur Spendensammlung für anstehende Verfahrenskosten gegen zumeist jugendliche AntifaschistInnen in der Region Schwäbisch Gmünd aufruft. Mit dem Spendenaufruf sei der Verdacht auf "Billigung und Belohnung von Straftaten" gegeben, so die Ermittlungsbehörde. Mit diesem Tatvorwurf wurde in einem kaum zu überschätzenden Ausmaß an der Repressionsschraube gedreht. Denn damit würde so gut wie jedes linke Solidaritätsprojekt für von Prozessen bedrohte Menschen zum Straftatbestand. Der staatliche Repressionsapparat nimmt sich zwar - schon aus Einschüchterungsgründen - gerne jugendliche Antifas vor, macht aber bei Bedarf- wie im Fall Löwenberg geschehen - auch vor gestandenen Nazigegnern nicht Halt. Das jüngste Beispiel für solche Repressionsmaßnahmen stammt aus Heidenheim.
Für 13. August plante die sogenannte Kameradschaft Stuttgart und der "Freundeskreis Alb-Donau" unter dem Motto: "Gegen Antifa-Terror und Polizeiwillkür" einen Aufmarsch in Heidenheim. Den Aufzug angemeldet hatte der bekannte Münchner Nazi Hajo Klettenhofer. Heiden Die Stadt Heidenheim reagierte auf diese Provokation mit einem Bürgerfest unter de Motto: "Für Toleranz - gegen politischen Extremismus" das drei Tage vor dem Naziumzug stattfand. Bürgermeister, SPD- und CDU-Stadträte gaben die Empfehlung, dem Naziumzug mit demonstrativer Nichtbeachtung begegnen. Heidenheimer Friedensinitiative und die drei DKP-Stadträte forderten dagegen auf, sich den Nazis entgegenzustellen. Ulrich Huber, seit 30 Jahren für die DKP im Heidenheimer Gemeinderat schildert in einem Gedächtnisprotokoll (von der Redaktion gekürzt) was er am Tag der Naziaktion erleben musste. "Mein Rundgang führte mich, ohne dass ich eine Polizeisperre zu passieren hatte, vor die Hauptpost, zu der gegen 11.15 Uhr noch reger Publikumsverkehr stattgefunden hat. Dort fand sich dann eine in personeller Zusammensetzung wechselnde Gruppe von Bürgerinnen und Bürger zusammen, die sich für Protest gegen den Naziaufmarsch aussprachen. Es handelte sich um eine Gruppe von 6-10 Personen. Zu diesem Zeitpunkt standen noch mehrere kleinerer Gruppen auf dem Postvorplatz zusammen.

Vorbeugende Verhaftung
Plötzlich und völlig grundlos umstellten 5 bis 8 Polizeibeamte unsere Runde. Der Sprecher der Polizeigruppe forderte uns auf, den Platz zu räumen. Ich erkundigte mich nach demGrund dafür. Er habe das Recht dazu, lautete seine Antwort. "Wenn Sie nicht in einer Minute verschwunden sind, muss ich Sie in Gewahrsam nehmen." An dieser Stelle möchte ich anmerken, daß weder von mir noch von sonst jemandem unserer kleinen Gruppe auch nur der geringste Anlaß gegeben war, uns so zu behandeln. Was ich dann erlebt habe, war mir in dieser Form bis zum heutigen Tage fremd. Es war erniedrigend, entbehrte, jeglicher Verhältnismäßigkeit, es war brutal, es waren Polizeimethoden, von denen ich nie geglaubt hätte sie in Heidenheim zu erleben. Es waren Methoden, wie ich sie nur aus Büchern und Berichten von Zeitzeugen und Antifaschisten vor 70 Jahren kannte.
Vom Haupteingang der Post wurden wir Richtung Friedrichstraße abgeführt und dort auch körperlich festgehalten. An einem Absperrgitter mußten wir uns vorbeugen und abstützen. Ein Polizeibeamter durchwühlte alle meine Taschen. Ein anderer Polizeibeamter filmte mit einer Videokamera mit eingeschaltetem Ton im Abstand von knapp einem Meter vor meinem Gesicht. Als ich ein Foto von meinem ähnlich drangsalierten Freund G. Bauder machen wollte, wurde mir die Kamera von einer jungen Polizistin auf Befehl des Einsatzleiters aus der Hand geschlagen. Als verschiedene heidenheimer BürgerInnen Ihr Mißfallen über die Polizeiwillkür und öffentliche Leibesvisitation äußerten, wurde ich von drei Polizisten bewacht in einen Polizeiauto abgeführt. Mein Personalausweis wurde mir abgenommen. Diese öffentliche Demonstration von Polizeiwillkür und Stärke war für die durchführenden Beamten erkennbar eine sichtbare Genugtuung. Sehr junge Beamte, vermutlich Polizeischüler, konnten von Fall zu Fall ihr Lachen und Grinsen nicht unterdrücken, was mich in meiner inneren Anspannung nicht beruhigte. Auf der Polizeibehörde musste ich in einer für Vernehmungen hergerichteten PKW-Garage die sogenannte erkennungsdienstliche Prozedur einer Leibesvisitation ein zweites Mal über mich ergehen lassen. Es wurden Formulare ausgefüllt, mein Tascheninhalt eingezogen und protokolliert. Ein Blick über die Schulter des die Formulare ausfüllenden Beamten wurde mir mit dem Hinweis: "Wir sind hier nicht in der Schule" verwehrt. Wie ein Schwerverbrecher wurde ich dann eine Nummer, es war die Nummer 131986, vor mein Gesicht haltend fotografiert. Nach zwei Stunden gegen 13.30 Uhr wurde ich dann nach Aushändigung meines Personalausweises und meiner Wertgegenstände freigelassen. Warum mich die Polizei in Gewahrsam nehmen mußte, ist mir unerklärlich. In meiner nachträglichen Rückschau bin ich zu der Überzeugung gekommen, daß diese Polizeiaktion gegen meine Person und gegen meine Gesprächspartner mit Vorsatz und ohne jeglichen Anlass willkürlich von der Polizei angeordnet und durchgeführt wurde."


Antifaschismus ist notwendig:
Schluss mit der Kriminalisierung!


Am 6.September fand der Prozess gegen einen Stuttgarter Antifaschisten vor dem Landgericht statt. Ihm wurde vorgeworfen, ein Flugblatt der AG Antifa der Revolutionären Aktion Stuttgart verteilt zu haben. Auf dem Flugblatt werde antifaschistische Militanz dargestellt und mit dem Slogan "Faschisten bekämpfen! Zusammen! Auf allen Ebenen! Mit allen Mitteln!" zu Straftaten aufgerufen. Der Richter erhielt dieses Konstrukt aus erster Instanz aufrecht. Alleine die "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" und der Antrag auf eine tatsächlich zu vollziehende Knaststrafe (!) wurden abgelehnt. Insgesamt wies der Richter somit die Berufung ab und es blieb bei der 3-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Angeklagten.
Der Prozess ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie schlecht es den Repressionsbehörden gelingt, hinter juristischen Floskeln ihren eindeutig politischen Willen zur Verfolgung und Kriminalisierung linker Aktivitäten zu verbergen. Die Prozessmobilisierung wiederum lieferte bereits einen eindrücklichen Beweis dafür, dass sich von derartigen Kriminalisierungsbemühungen niemand abschrecken lässt. Trotz der kurzfristigen Mobilisierung waren mit etwa 30 bis 40 Personen abermals zu viele Leute im Gericht, als dass sie in den - angeblich nach den Erfahrungen vom ersten Prozess aus "Sicherheitsgründen" ausgesucht kleinen - Gerichtssaal gepasst hätten. Die ProzessbeobachterInnen taten ihre Solidarität mit dem Angeklagten u.a. dadurch kund, dass die Verlesung des kriminalisierten Flugblattes durch den Richter mit Applaus quittiert wurde.
Die Sensibilität innerhalb der Linken für die Angriffe des Staatsschutzes gilt es aktuell zu stärken, weil dieser das Repressionsniveau anhebt, der aktuelle Prozess ist nur ein Beispiel hierfür. Mit einem derartigen Urteil gegen einen angeblichen Verteiler eines Flugblattes sind bereits mögliche Grundsteine gelegt für weitere Verfahren und Willkürurteile. Diesen Vorstossversuchen müssen wir mit aller Entschlossenheit entgegentreten. AH


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