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antifNACHRICHTEN Titelseite
Nummer 4 / Oktober 2004



Berufsverbote und "Antiterror"-Gesetze:

Ein tot geglaubter Geist kehrt zurück?

von Rolf Gössner

Wer glaubt, in der Bundesrepublik gehörten politisch motivierte Berufsverbote der Vergangenheit an, irrt sich. Kürzlich traf es in Baden-Württemberg den 34-jährigen Realschullehrer Michael Csaszkóczy, dem von Kultusministerin Annette Schavan (CDU) die Einstellung in den staatlichen Schuldienst verweigert worden ist. Das Berufsverbot gegen Csaszkóczy begründet die Kultusministerin damit, dass sich der angehende Lehrer in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" politisch betätige.

Diese Initiative engagiert sich gegen fremdenfeindliche und neonazistische Bestrebungen aller Art. Eigentlich ein anerkannt löbliches Tun, rufen doch selbst Politiker zuweilen einen "Aufstand der Anständigen" aus. Doch die Antifa-Initiative des Lehramtskandidaten, die ernst macht mit ihrem Anliegen, zählt nicht zu den offiziell anerkannten "Anständigen". Sie sei "linksextremistisch" und befürworte Militanz gegen Neonazis und Rassisten, so der Verfassungsschutz, der Csaszkóczy schon seit mehr als einem Jahrzehnt hinterher schnüffelt.
Ausgerechnet die zweifelhaften Quellen und Bewertungen des Geheimdienstes nähren die Zweifel der Kultusministerin an der Verfassungstreue des Bewerbers: Wer Mitglied einer "extremistischen Vereinigung" sei, könne nicht Lehrer an einer öffentlichen Schule werden. Schließlich habe der Betroffene sich nicht von der Antifa-Initiative und ihren Zielen distanziert, obwohl das Ministerium gerade dies von ihm verlangt hatte.

Verfehlungen? Fehlanzeige!
Mit ihrer Entscheidung hält die Ministerin einen engagierten Antifaschisten aus Gesinnungsgründen vom Schuldienst fern, obwohl ihm persönlich keinerlei Fehlverhalten vorgeworfen werden kann - ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Berufsfreiheit. Viele Organisationen und Einzelpersonen, auch Schülerinnen und Schüler, hatten sich vergeblich für den bestens qualifizierten Lehramtsanwärter eingesetzt - denn gerade solche Lehrer braucht das Land.
Man fühlt sich zurückversetzt in vergangen geglaubte Zeiten: in die siebziger und achtziger Jahre, als der Verfassungsschutz auf Grundlage des "Radikalenerlasses" Hunderttausende Stelleninhaber und Bewerber für den öffentlichen Dienst systematisch überprüfte. Etwa zehntausend Berufsverbotsverfahren und über tausend Berufsverbotsmaßnahmen waren das Ergebnis dieser Praxis, die das politisch-kulturelle Klima der damaligen Bundesrepublik vergiftete. Betroffen war die gesamte Linke, von Kommunisten bis hin zu jungen Liberalen, die eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst suchten oder aber dort bereits tätig waren, ob als Wissenschaftler, Lehrer, Postbote, Bahnschaffner oder Friedhofsgärtner.
Für diese Berufsverbotspraxis ist die Bundesrepublik Deutschland schon einmal vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden - wegen Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und damit wegen Verletzung von Menschenrechten.
Zuvor hatten sämtliche bundesdeutschen Gerichte, auch das Bundesverfassungsgericht, diese Praxis im Einzelfall als grundrechtskonform abgesegnet. Mit dem Urteil der Straßburger Richter glaubte man, die Berufsverbote seien endlich auf dem "Müllhaufen der Geschichte" (Egon Bahr) gelandet. Doch eine nachhaltige Entsorgung ohne Wiederkehr ist damit wohl nicht verbunden. Jetzt traf es einen jungen Antifaschisten jenseits des Parteienspektrums, der am Anfang seiner Berufslaufbahn steht - ein qualifizierter und politisch unbequemer Lehrer, dessen Auskommen und Lebensperspektive mit dieser Entscheidung auf dem Spiel stehen.

Probe auf die Antiterrorgesetze
Aber auch andere müssen um ihre Jobs fürchten, wenn an ihrer Verfassungstreue oder an ihrer Zuverlässigkeit Zweifel bestehen. So können nach den "Antiterror"-Gesetzen von 2002 Tausende von Beschäftigten in "lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen" sogenannten Sicherheitsüberprüfungen unter Mitwirkung des Verfassungsschutzes unterzogen werden - im öffentlichen Dienst, aber auch in privatwirtschaftlichen Betrieben. Betroffen von diesem ausgeweiteten personellen "Sabotageschutz" sind Einrichtungen und sicherheitsempfindliche Stellen, so heißt es im Gesetz wörtlich, "die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung entstehen lassen würde". Gemeint sind Einrichtungen, die der Versorgung der Bevölkerung dienen, wie Energie-Unternehmen, Krankenhäuser, pharmazeutische Firmen, Chemie-Anlagen, Bahn, Post, Banken, Telekommunikationsunternehmen, aber auch Rundfunk- und Fernsehanstalten können betroffen sein. Menschen, die sich um solche sicherheitsempfindlichen Stellen bewerben oder sie bereits innehaben, werden also wesentlich mehr als bislang in geheimdienstliche Überprüfungen einbezogen - und nicht nur sie, sondern womöglich auch ihre Lebenspartner und ihr soziales Umfeld.

Freiheitsrechte als "Sicherheitsrisiko"
Schon die "Besorgnis" möglicher Erpressbarkeit, also etwa Schulden, sexuelle Normabweichungen oder "Zweifel an der Zuverlässigkeit oder am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung", reichen aus, um zu einem personellen "Sicherheitsrisiko" deklariert zu werden. Selbst "sicherheitserhebliche Erkenntnisse" über den Lebenspartner machen die überprüfte Person zum Sicherheitsrisiko. Vor allem die gesammelten Aussagen gesprächiger Referenz- oder Auskunftspersonen über die Betroffenen erweisen sich nicht selten als wahre Fundgrube an Informationen über Vereinstätigkeiten, Hobbys, Krankheiten, Kleidungsverhalten, angebliche Verschwendungssucht, Kindererziehung und Wirkung auf das andere Geschlecht.
Die auf solchen "Erkenntnissen" beruhenden Kündigungen oder Nichteinstellungen wegen Sicherheitsbedenken können arbeitsrechtlich kaum angegriffen werden, denn die Quellen der Erkenntnisse bleiben regelmäßig geheim, so dass anonymen Denunziationen Tür und Tor geöffnet sind. Die hochsensiblen Daten dürfen zu allem Überfluss auch noch für ganz andere Zwecke des Verfassungsschutzes verwendet und an andere Stellen weitergegeben werden. Wie sich die ausgeweiteten Sicherheitsüberprüfungen in der Praxis auswirken, das lässt sich kaum ergründen. In aller Regel scheuen sich diejenigen, die davon betroffen sind, ihre Fälle öffentlich zu machen.
Sie haben verständlicherweise Angst, ihre berufliche Existenz aufs Spiel zu setzen. Das gilt auch für den Lagerleiter Johann H., der auf einem bayerischen Flughafen beschäftigt war. Die Regierung hat ihm von heute auf morgen die Zutrittsberechtigung für nicht allgemein zugängliche und sicherheitsempfindliche Bereiche des Flughafens entzogen. Er musste seinen Flughafenausweis zurückgeben und kann seinen Arbeitsplatz nicht mehr erreichen. Begründung: Die Feststellung seiner persönlichen Zuverlässigkeit werde widerrufen, weil er vor zwanzig Jahren für eine linksradikale Gruppierung Plakate geklebt haben soll. Gut möglich, dass sich mit diesem Geist der "Antiterror"-Gesetze eine neue Welle von Berufsverboten entwickelt.

Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist, ist Präsident der "Internationalen Liga für Menschenrechte" und Autor zahlreicher Sachbücher zu Bürgerrechtsthemen, zuletzt: Geheime Informanten: V-Leute des Verfassungsschutzes - Kriminelle im Dienst des Staates, Knaur-Verlag München 2003. Den Beitrag haben wir dem "Freitag" entnommen. Titel und Zwischentitel von der Redaktion.

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